Grundbestimmungen
Abs.1
Jeder Besucher der Bibliothek ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser
Bibliotheksordnung sowie die allgemeinen Rechtsnormen einzuhalten, das Eigentum
der Bibliothek nicht zu beschädigen, Ruhe und Sauberkeit in den
Bibliotheksräumen zu wahren und die Anweisungen der Angestellten zu beachten.
Abs.2
Die Bibliothek ist eine allgemeine Bibliothek im Sinne von § 12 Gesetz Nr.
257/2001 Gb. über die Bibliotheken und die Betriebsbedingungen öffentlicher
Bibliotheken und Informationsdienstleistungen. Den Nutzern werden folgende
Dienstleistungen zur Verfügung gestellt:
a)
- Ausleihen von Informationsquellen (Bücher, Periodika, Landkarten, Musikalien u.a.) nach Hause oder zur Nutzung in den Bibliotheksräumen
- Ausleihen von Informationsquellen durch Fernleihe, d. h. die Beschaffung von Informationsquellen, die die Bibliothek nicht in ihrem Bestand hat
- Ausleihen von Audioaufnahmen
- Nutzung der bibliographischen Informationsdienstleistungen
Diese Dienstleistungen sind in der Jahresgebühr enthalten
a)
- Reservierung gewünschter Informationsquellen
- reprographische Arbeiten (Fotokopieren aus den Informationsquellen, die
Eigentum der Bibliothek sind)
- Informationsbeschaffung aus den PC-Datenbanken
- Informationsbeschaffung über das Internet
- Recherchen
tyto služby hradí uživatel v souladu s ceníkem služeb (Příloha č. 1 Knihovního řádu), který je možno měnit.